Lünen/Hamburg. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat der EKO-PUNKT GmbH die Zulassung als Duales System erteilt. Damit kann die zur REMONDIS AG & Co. KG gehörende EKO-PUNKT GmbH in der Hansestadt künftig als Verwerter und Entsorger von Verkaufsverpackungen auftreten. Die Feststellung im Stadtstaat Hamburg ist der Startschuss für EKO-PUNKT in Deutschland. Mittelfristiges Ziel von EKO-PUNKT ist es, in Deutschland ein flächendeckendes Rücknahmesystem für Verkaufsverpackungen aufzubauen. Damit rundet REMONDIS sein Dienstleistungsangebot ab und bietet künftig Verwertungslösungen für alle Arten von Verpackungen an. Anträge für die Zulassung als Duales System in weiteren Bundesländern sind bereits in Vorbereitung.
Markus Mohren, Geschäftsführer der EKO-PUNKT GmbH: „Als nächstes werden wir die Feststellung in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein beantragen. Sobald wir dort die Zulassung erhalten, erreichen wir mit unserem System die Hälfte der deutschen Haushalte. Weitere Bundesländer werden folgen.“ Bei der haushaltsnahen Sammlung der Wertstoffe wird EKO-PUNKT auf die bestehenden Systeme (Gelbe Tonne, Gelber Sack, Depotbehälter) zurückgreifen. Für den Verbraucher ändert sich damit bei der Trennung und Sammlung der Wertstoffe nichts.
EKO-PUNKT firmiert derzeit noch unter dem Namen Contwin GmbH. Die Umfirmierung ist beantragt und wird in Kürze erfolgen. Die Contwin GmbH ist zu Jahresbeginn von REMONDIS übernommen worden. Unter dem Namen EKO-PUNKT organisiert REMONDIS bereits in zahlreichen europäischen Staaten die Rücknahme und Aufbereitung von Transport- und Verkaufsverpackungen. Bisher ist EKO-PUNKT in Polen, Ungarn, Großbritannien, Tschechien und der Slowakei vertreten und verantwortlich für die Rücknahme von insgesamt rund 100.000 Tonnen Verpackungsmaterial pro Jahr. Insbesondere international tätige Hersteller und Inverkehrbringer sind zunehmend an europaweiten Lösungen zur Rücknahme von Verkaufsverpackungen interessiert.
Hintergrund
Die Verpackungsverordnung in Deutschland schreibt die getrennte Sammlung und Verwertung von Verkaufsverpackungen vor. Sie verpflichtet alle Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen, die gebrauchten Verkaufsverpackungen zurückzunehmen und einer Verwertung zuzuführen. Dieser Pflicht werden die Hersteller und Vertreiber gerecht, indem sie sich bei einem Dualen System registrieren lassen und ein Lizenzentgelt zahlen. Zu den Verkaufsverpackungen zählen Leichtverpackungen (zum Beispiel Tetrapacks, Folien, Joghurtbecher und Dosen), Glas, Papier und Pappe. Sie werden getrennt erfasst, sortiert und der Wiederverwertung zugeführt. So können wertvolle Ressourcen geschont werden, und Rohstoffe wie zum Beispiel Metalle und Kunststoffe bleiben der Kreislaufwirtschaft erhalten.
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