Suche  Suche starten

Grundstücksentwässerung

Höchste Zeit zum Handeln

Kleinteilige Strukturen,
starke Zergliederung: Allein in Lünen müssen 16.200
private Grundstücks- entwässerungsanlagen auf Dichtheit untersucht werden.

Dichtheitsprüfung wird noch immer unterschätzt

Bis Ende 2015 müssen alle privaten erdverlegten Abwasserleitungen auf Dichtheit untersucht werden. So ist es in der Norm DIN 1986 Teil 30 festgelegt. In der Praxis bedeutet das: Zwischen Flensburg und Garmisch muss circa 1 Million Kilometer Kanalnetz inspiziert und in vielen Fällen auch saniert werden. Eine Mammutaufgabe, die Unternehmen der Wohnungswirtschaft, Gewerbe- und Industriebetrieben, Kommunen und Bürgern einiges abverlangt.

 

Manche Dinge regeln sich von selbst. Folglich ist „Abwarten“ oftmals die Devise. Bei der Dichtheitsprüfung allerdings wird dies kaum weiterhelfen, denn die Gesetzesvorgabe hat es in sich. Ein kurzer Blick in die Unterwelt reicht bei weitem nicht aus. Vielmehr müssen sämtliche erdverlegten Abwasserleitungen systematisch katalogisiert und begutachtet werden. Entdeckte Schäden sind zu beheben, wobei die dafür geltenden Fristen in Abhängigkeit von der örtlichen Abwassersatzung und dem Schadensausmaß zwischen einem Monat und mehreren Jahren betragen. Führt ein Schaden zu Umweltbelastungen, muss er laut Strafgesetzbuch sofort beseitigt werden.

 

 


Mit hohen Schadensquoten ist zu rechnen
Berechnungen der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. zufolge weisen 70 bis 90 Prozent der privaten Kanalnetze Beschädigungen auf. Ein bedeutender Teil dürfte in einem derart schlechten Zustand sein, dass er umgehend saniert werden muss. Die für Dichtheitsprüfung und Sanierung anfallenden Kosten tragen die Grundstücksbesitzer. Knapp 100 Milliarden Euro, so das Institut für Siedlungswasserwirtschaft an der RWTH Aachen, werden sie dafür insgesamt aufbringen müssen.

 

 


Spezielle Lösungen für Unternehmen der Wohnungswirtschaft
Selbstverständlich ist REMONDIS in puncto Dichtheitsprüfung Partner der Wohnungswirtschaft. Das auf deren Bedürfnisse zugeschnittene Konzept bietet ganzheitlichen Service – es kombiniert die Pflichtaufgaben im Rahmen der Dichtheitsprüfung mit optionalen Zusatzleistungen wie Wartungsverträgen, Objektschutzmaßnahmen oder langfristigen Kanalmanagement-Lösungen. In der operativen Umsetzung besteht die Wahl zwischen einer Gesamtlösung, bei der alle Aufgaben durch REMONDIS abgewickelt werden, und einem Kooperationsmodell mit Beteiligung des Wohnungsbauunternehmens. Nach erfolgreich bestandenem Praxistest wird das System jetzt in breitem Umfang im Markt eingeführt.

 

 


Umfangreiches Pflichtenheft für Städte und Gemeinden
Nicht nur Unternehmer und private Eigentümer sind von den gesetzlichen Vorgaben betroffen, sondern auch die Kommunen. Ihre Aufgabe ist es, rund um das Thema Abwasserbeseitigung zu informieren. Beratungen direkt vor Ort sind dabei vielfach unumgänglich. Zusätzlich müssen sie Spielregeln für Dichtheitsprüfung und Sanierung festlegen, die Ordnungsmäßigkeit der Prüfungen überwachen, Dichtheitsnachweise ausstellen oder Sanierungsfristen festlegen. Dazu gehört auch, die Güte der Prüfungen zu gewährleisten. So kann der einzelne Hausbesitzer zwar ein Unternehmen seines Vertrauens beauftragen, doch die Kommune sollte darauf achten, dass in ihrem Hoheitsgebiet nur qualifizierte Unternehmen Leistungen ausführen.

 

 


Modell Lünen – Servicegesellschaft als zentrale Schnittstelle
Hohe Investitionen für den Bürger, erheblicher Aufwand für die Kommunen – entsprechend zögerlich wird das Projekt Dichtheitsprüfung vielfach noch angegangen. Dabei ist es in Anbetracht der Dimensionen längst höchste Zeit zum Handeln. Wie es gelingt, die Anforderungen ebenso praktikabel wie rechtssicher zu erfüllen, zeigt das Modell Lünen. Hier hat REMONDIS gemeinsam mit dem Stadtbetrieb Abwasserbeseitigung Lünen AöR ein bundesweit übertragbares System umgesetzt.

Bereits 2008 wurde die SAL Service GmbH gegründet, ein Gemeinschaftsunternehmen, das die Bürger in allen Phasen der Abwicklung unterstützt – von der Dichtheitsprüfung über das Sanierungsmanagement bis zum Einreichen des Dichtheitsnachweises beim Stadtbetrieb Abwasserbeseitigung Lünen AöR. Die Positionierung als freies Dienstleistungsunternehmen eröffnet entscheidende Vorteile. So kann sich der kommunale Aufgabenträger jederzeit darauf verlassen, dass die Qualitätsvorgaben erfüllt werden. Die Grundstücksbesitzer wiederum profitieren von der beratenden Unterstützung, hohen Fachkompetenz und technologischen Unabhängigkeit der SAL Service GmbH.

 

 

 

 

 

 

Gesetzesinitiative für erweiterten Umweltschutz

Die Dichtheitsprüfung zielt darauf ab, Boden und Grundwasser zu schützen. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass Fremdwasser in das Kanalsystem eindringt und die Kläranlagen belastet. Rechtliche Grundlage ist die DIN 1986 Teil 30 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Instandhaltung“ in Verbindung mit § 18b Wasserhaushalts­gesetz. Sie betrifft das gesamte private Abwassernetz und damit jeden Grundstücksbesitzer in Deutschland.

  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Dichtheitsprüfung betrifft alle Entwässerungsanlagen privater Grundstücke. Wird die Inspektion nicht fristgerecht erbracht, drohen Bußgelder.

 

 

 

 

Der scheinbar in weiter Ferne liegende Vollzugstermin trügt. Bei der Umsetzung der Dichtheitsprüfung zählt längst
jeder Tag.

 

 

 

 

 




Impressum | Disclaimer | Hotline: 0180 208 0 208 – 0,06 €/Anruf aus dem dt. Festnetz; Mobilfunk max. 0,42 €/Min.
© 2008-2012 REMONDIS AG & Co. KG