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Kurzmeldungen

OVG Münster gibt Innotec-Beschwerde recht

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat durch Beschluss vom 8. Juli 2009 der Beschwerde der Innotec abfall-management GmbH gegen ein Urteil des VG Düsseldorf vom 22. Januar 2008 stattgegeben. Das VG Düsseldorf hatte damals in einer von der überwiegenden Rechtsprechung  abweichenden Entscheidung eine Verfügung der Stadt Duisburg für rechtmäßig erklärt, in der diese der Innotec abfall-management GmbH weitreichende Einschränkungen bei der Vor-Ort-Korrektur von Fehlwürfen in den Abfall- und Wertstoffgefäßen auferlegte. Die grundsätzliche Zulässigkeit des Zugriffs auf in die Behälter eingefüllte Abfälle hatte das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 13. Dezember 2007 jedoch bereits festgestellt. Das OVG Münster bekräftigte nun mit Verweis auf zwei Untersuchungen des Witzenhausen-Instituts und der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg, dass „eine auf die Tätigkeiten der Innotec zurückführbare Beeinträchtigung oder auch nur Gefährdung der Gesundheit von Dritten im Umfeld der Standorte der Restabfallbehälter unwahrscheinlich ist“.




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