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Aktuelles

Nachrichten aus den Verbänden

Urteil zum Altpapier kein Freischein für Kommunen

 

Der BDE (Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft), der bvse (Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung) und die BDSV (Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen) stellen in unmittelbarer Reaktion auf die Begründung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2009 gemeinsam fest, dass durch das Urteil keineswegs die Weichen für die zukünftige Organisation der Entsorgungsverantwortung gestellt sind. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte in seinem Urteil zur Blauen Tonne Kriterien für eine gewerbliche Sammlung festgelegt und an deren Zulässigkeit strenge Voraussetzungen geknüpft. Mit dem Urteil ist keineswegs darüber entschieden worden, ob im Einzelfall eine konkrete gewerbliche Sammlung verboten ist. Es folgt aus der Entscheidung auch kein Automatismus, dass private Blaue Tonnen stets abgezogen werden müssen. Das Urteil regelt zunächst einzig und allein die dem Sachverhalt zugrunde liegende Fallkonstellation der gewerblichen Sammlung von Papier in der Stadt Kiel. Nach Einschätzung des BDE besteht nach wie vor grundsätzlich auch für private Entsorger die Möglichkeit, Papier haushaltsnah über die Blaue Tonne einzusammeln. Falls eine Kommune mit der konkreten gewerblichen Sammlung des Papiers nicht einverstanden ist, kommt sie auch zukünftig nicht umhin, ihre Position notfalls im Wege einer Ordnungsverfügung und gegebenenfalls auch gerichtlich durchzusetzen.

 

 

 

Staat soll nicht in funktionierende Märkte eingreifen

 

Vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils zur Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften vom 9. Juni 2009 bekräftigt der BDE seine ablehnende Haltung zur ausschreibungsfreien interkommunalen Zusammenarbeit. Staat und Kommunen sollten sich auch in Zukunft auf ihre originären hoheitlichen Aufgaben konzentrieren und nicht ohne Not in funktionierende Märkte eingreifen. Grundsätzlich gelte für wirtschaftliche Tätigkeiten von Kommunen das Subsidiaritätsprinzip, und das aus gutem Grund. Unternehmerische Verantwortung darf laut BDE nicht durch Selbsteintritt öffentlicher Körperschaften in den Markt ersetzt werden, da dann für alle Risiken und Fehlleistungen im Zweifel der Steuerzahler unmittelbar haftet. Die wesentlichen Elemente der modernen Kreislaufwirtschaft dienen der Versorgung der heimischen Industrie mit wertvollen Rohstoffen. Dies ist keine Aufgabe, die im besonderen öffentlichen Interesse liegt und deshalb kommunaler Art ist. Als Rohstoffwirtschaft verstandene Entsorgung ist ein ebenso wichtiger, privat zu organisierender Wirtschaftsbereich wie die Versorgung eines Elektrogeräteherstellers mit Kupfer oder eines Kraftwerks mit Kohle. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Wirtschaftskrise sollten sich die Kommunen angesichts wegbrechender Steuereinnahmen in wichtigen Bereichen mit hoher Priorität ihrer Kernzuständigkeit widmen.

 

 

 

Europäischer Verband FEAD für eine Neufassung der WEEE-Richtlinie

 

FEAD begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine überarbeitete Fassung der Richtlinie für den Umgang mit Elektro- und Elektronikschrott (WEEE), die eine wesentliche Verbesserung für den umweltgerechten und effizienten Umgang mit diesen Materialien bedeutet. Mit der Neufassung soll vor allem die illegale Verbringung in Entwicklungsländer und Umdeklarierung als Gebrauchtprodukte verhindert werden. FEAD unterstützt dabei die Erweiterung der Herstellerverantwortung und plädiert für eine konsequente Umsetzung durch die jeweiligen Mitgliedstaaten bis 2016. Um auch in Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise entsprechende Anreize zu schaffen, sollten die Märkte für Recyclingprodukte und Sekundärrohstoffe durch geeignete Maßnahmen und Initiativen stimuliert werden. Um diese und andere Zukunftsfragen in den Fokus zu rücken, wird FEAD im Nachgang zur Europawahl und vor dem Hintergrund der Berufung der neuen Kommission ein „Memorandum 2009-2014 – Prioritäten der europäischen Kreislaufwirtschaft“ veröffentlichen. Das Dokument wird im Laufe des Monats Oktober auf der Website www.fead.be zur Verfügung gestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Versorgung der Industrie mit Sekundärrohstoffen gehört nicht zur kommunalen Daseinsvorsorge.

 

 

 

 




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