Suche  Suche starten

Osteuropa

Europa macht Ernst mit Abbau von Bürokratie

Bis 2012 will die EU-Kommission 25 Prozent der bürokratischen Belastungen für Unternehmen und Bürger abbauen.

 

von Dr. Christoph Konrad, Mitglied des Europäischen Parlamentes

 

Die Europäische Union hat vor dem Hintergrund der über die Jahre fortschreitenden politischen Integration ihrer Mitgliedstaaten durch Verordnungen und Richtlinien einen komplexen rechtlichen Rahmen in zahlreichen Politikbereichen geschaffen. Teilweise sind diese europäischen Regelungen sehr komplex, häufig kompliziert und kostenintensiv und werden sogar noch durch zusätzliche nationale Vorgaben verschärft. Dadurch sind Unternehmen mit enormen bürokratischen Herausforderungen konfrontiert, sei es etwa bei der Genehmigung von Maschinen, bei der Bewerbung um EU-Fördermittel oder bei der Teilnahme an Ausschreibungen für öffentliche Aufträge. Die EU-Kommission hat dieses Problem erkannt und im Rahmen ihrer Mittelstandspolitik Maßnahmen zum Bürokratieabbau eingeleitet, an denen auch die hochrangige Arbeitsgruppe unter der Leitung von Edmund Stoiber mitwirkt.

Dr. Christoph Konrad ist seit 1994 Mitglied des Europäischen Parlamentes und im Ausschuss für Wirtschaft und Währung.

 

Die sich rasant wandelnde globale Entwicklung erfordert eine flexible, dynamische und transparente Gesetzgebung, die Unternehmen keine unnötigen Belastungen bringt, so die Grundidee. Umgesetzt wird sie mit dem Konzept der „Besseren Rechtsetzung“ der EU-Kommission, durch die mittels Streichungen und /oder Vereinfachungen bestehender Regelungen bis 2012 25 Prozent der bürokratischen Belastungen für Unternehmen und Bürger abgebaut werden sollen. Dies ist in der aktuellen Situation ein wichtiger Teil der Antwort der EU auf die schwere Finanz- und Wirtschaftskrise.

Die Zwischenbilanz der bisherigen EU-Aktionen zum Bürokratieabbau ist sehr positiv. Seit 2005 wurden rund 1.300 Vorschriften überprüft und entweder abgeschafft oder durch knappere Regelungen ersetzt; wo immer möglich wurden auch mehrere Regeln zu einer Gesetzesvorlage gebündelt. Dies entspricht einem Abbau von ca. 10 Prozent des gesamten Rechtsbestandes der EU, und man geht dadurch von Ersparnissen von rund 30 Milliarden Euro für Unternehmen, Bürger und staatliche Stellen aus. Es geht dabei vor allem um die Abschaffung oder Vereinfachung von Berichts- und Informationspflichten z. B. im Gesellschaftsrecht, bei der Notifizierung von staatlichen Beihilfen, im Steuerrecht, bei der Unternehmensstatistik, in der Landwirtschaft und im Verkehr. Kleine und mittlere Unternehmen sollen wo immer möglich von diesen Pflichten ausgenommen werden. Allein die unlängst erzielte Einigung der EU-Staaten über ermäßigte Mehrwertsteuersätze auf bestimmte Dienstleistungen können laut EU-Angaben bis zu 8 Milliarden Euro Ersparnis bringen. Neben der Straffung des bereits bestehenden Rechtsbestandes liegt ein weiterer Schwerpunkt der Entbürokratisierungsoffensive der EU im systematischen Gebrauch von „Folgenabschätzungen“ im Vorfeld europäischer Gesetze. Mit gezielten öffentlichen Konsultationen aller Betroffenen sollen Gesetze von vornherein effektiv und möglichst einfach konzipiert werden. Voraussetzung für einen weiteren Erfolg beim Bürokratieabbau in Europa ist zum einen, dass der EU-Gesetzgeber – also das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten im Rat der EU – die entsprechenden Kommissionsvorschläge weiterhin zügig prüft und auch verabschiedet. Zum zweiten ist von zentraler Bedeutung, dass auch auf nationaler Ebene der Bürokratieabbau konsequent vorangetrieben wird, denn ein Großteil der Verwaltungslasten geht nach wie vor auf einzelstaatliche Rechtsvorschriften zurück. Nur eine enge Kooperation zwischen europäischen und nationalen Stellen kann letztlich effektive Entlastung für Unternehmen in Europa bringen, damit diese auch weiterhin im internationalen Wettbewerb bestehen können. Ich setze mich in diesem Sinne dafür ein, unseren Unternehmen mehr Handlungsfreiheit zurückzugeben.

 

 

„Die sich rasant wandelnde globale Entwicklung erfordert eine flexible, dynamische und transparente Gesetzgebung. Dies gilt insbesondere auch für das Vergaberecht, das einen fairen Wettbewerb aller Marktteilnehmer gewähr­leisten muss.“




Impressum | Disclaimer | Hotline: 0180 208 0 208 – 0,06 €/Anruf aus dem dt. Festnetz; Mobilfunk max. 0,42 €/Min.
© 2008-2012 REMONDIS AG & Co. KG